Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme der Plattform „FlexLast“ durch Auftraggeber. Die Plattform wird betrieben von FlexLast e.U., Salzgries 21/11, 1010 Wien, Österreich.

(2) Auftraggeber im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, die über die Plattform Transportdienstleistungen oder Hilfsdienste beauftragen.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Der Betreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen zu ändern. Die geänderten Bedingungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist widerspricht und die Plattform weiterhin nutzt. Auf das Widerspruchsrecht wird gesondert hingewiesen.

2. Begriffsbestimmungen

Plattform: die unter der Domain flexlast.at betriebene Webseite sowie die zugehörigen mobilen Applikationen für iOS und Android.

Betreiber: der Anbieter der Plattform, der ausschließlich als IT-Dienstleister Vermittlungsleistungen erbringt und selbst keine Transportdienstleistungen durchführt.

Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, die über die Plattform einen Transport- oder Hilfsauftrag erteilt.

Transportdienstleister: selbstständige Unternehmer, die über die Plattform Transportaufträge annehmen und durchführen.

Helfer: selbstständige Personen, die über die Plattform Hilfsdienste wie Trage- und Ladehilfe anbieten.

Dienstleistungsvertrag: der zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Transportdienstleister beziehungsweise Helfer direkt zustande kommende Vertrag.

3. Rolle des Betreibers als Vermittlungsplattform

(1) Der Betreiber betreibt eine Online-Vermittlungsplattform, die es Auftraggebern ermöglicht, Transport- und Hilfsaufträge einzustellen und mit geeigneten Transportdienstleistern beziehungsweise Helfern zusammengebracht zu werden.

(2) Der Betreiber ist ausschließlich als Vermittler im Sinne des E-Commerce-Gesetzes tätig. Er ist weder Frachtführer im Sinne des UGB noch Spediteur im Sinne der §§ 407 ff UGB. Der Betreiber wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei des Dienstleistungsvertrags zwischen Auftraggeber und Transportdienstleister oder Helfer.

(3) Der Betreiber erbringt insbesondere folgende IT-Dienstleistungen:

  • Bereitstellung der technischen Infrastruktur zur Auftragsvermittlung
  • Matching von Auftraggebern mit geeigneten Transportdienstleistern und Helfern
  • Preiskalkulationshilfe auf Basis hinterlegter Parameter
  • Kommunikationsschnittstelle zwischen den Vertragsparteien
  • Abwicklung bargeldloser Zahlungen im Auftrag des Transportdienstleisters oder Helfers
  • Bewertungs- und Feedbacksystem

(4) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Qualität, Zuverlässigkeit oder Pünktlichkeit der vom Transportdienstleister oder Helfer erbrachten Leistungen.

4. Verfügbare Dienstleistungen

(1) Über die Plattform können folgende Dienstleistungen vermittelt werden:

  • Umzüge und Möbeltransporte
  • Lieferung und Transport von Gütern
  • Trage- und Ladehilfe

(2) Die Verfügbarkeit der Dienstleistungen kann je nach Region und Zeitpunkt variieren. Der Betreiber garantiert nicht, dass für jeden Auftrag ein geeigneter Transportdienstleister oder Helfer zur Verfügung steht.

(3) Der räumliche Geltungsbereich der Plattform umfasst das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.

5. Registrierung und Nutzerkonto

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Der Auftraggeber muss bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 18 Jahre.

(2) Bei der Registrierung sind insbesondere anzugeben: vollständiger Name, Geburtsdatum, gültige Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Unternehmer müssen zusätzlich Firmennamen, Firmenbuchnummer und UID-Nummer angeben.

(3) Der Betreiber behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Jeder Auftraggeber darf nur ein Konto führen. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber haftet für jede Nutzung seines Kontos.

6. Vertragsschluss

6.1 Vermittlungsvertrag mit dem Betreiber

(1) Mit der erfolgreichen Registrierung kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Betreiber ein Vermittlungsvertrag beziehungsweise Nutzungsvertrag zustande. Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der Plattform und der IT-Vermittlungsdienstleistungen.

6.2 Dienstleistungsvertrag mit dem Transportdienstleister oder Helfer

(1) Stellt der Auftraggeber einen Auftrag auf der Plattform ein, so stellt dies ein Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags dar.

(2) Der Dienstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Transportdienstleister beziehungsweise Helfer zustande, sobald dieser den Auftrag über die Plattform annimmt und die Bestätigung dem Auftraggeber zugestellt wird.

(3) Der Betreiber ist nicht Vertragspartei dieses Dienstleistungsvertrags und haftet nicht für dessen Erfüllung.

7. Auftragserstellung und Transportgut

7.1 Angaben bei der Auftragserstellung

(1) Bei der Erstellung eines Auftrags hat der Auftraggeber insbesondere folgende Angaben vollständig und korrekt zu machen:

  • Art der gewünschten Dienstleistung wie Umzug, Lieferung oder Tragehilfe
  • Beschreibung des Transportguts einschließlich Art, Menge, Gewicht, Abmessungen und besonderer Eigenschaften
  • Abhol- und Zustelladresse sowie gewünschtes Zeitfenster
  • gegebenenfalls Anzahl der benötigten Helfer
  • besondere Anforderungen oder Hinweise wie Stockwerk ohne Aufzug oder enge Treppe

(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich. Falsche oder unvollständige Angaben können zu Mehrkosten führen, die der Auftraggeber trägt.

7.2 Vom Transport ausgeschlossene Güter

(1) Vom Transport über die Plattform sind insbesondere folgende Güter ausgeschlossen:

  • gefährliche Güter im Sinne der ADR-Verordnung sowie Güter, die der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße unterliegen
  • illegale oder verbotene Güter sowie Güter, deren Transport einem gesetzlichen Verbot unterliegt
  • Bargeld, Wertpapiere, Schecks, Wechsel, Sparbücher, Schuldverschreibungen und Anteilscheine
  • Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle und Münzsammlungen
  • Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und besondere Sammlerstücke
  • Waffen, Munition und Sprengstoff
  • lebende Tiere
  • verderbliche Lebensmittel, sofern kein gekühlter Transport ausdrücklich vereinbart wurde

(2) Für Schäden, die durch die Übergabe vom Transport ausgeschlossener Güter entstehen, einschließlich Schäden an den Transportmitteln des Transportdienstleisters oder an Gütern Dritter, haftet der Auftraggeber.

7.3 Verpackung

(1) Der Auftraggeber ist für die transportgerechte Verpackung des Transportguts verantwortlich. Der Transportdienstleister beziehungsweise Helfer ist nicht verpflichtet, die Verpackung auf ihre Eignung zu prüfen.

(2) Für Schäden, die auf unzureichende oder unsachgemäße Verpackung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

7.4 Besondere Bedingungen für Tragehilfe

(1) Die reine Tragehilfe umfasst an einem Einsatzort das Tragen, Heben, Be- und Entladen sowie das Umstellen transportbereiter Möbel, Kartons und Haushaltsgeräte. Stiegen, Lift, Keller und übliche Laufwege werden innerhalb der gebuchten Einsatzzeit ohne gesonderten Etagenzuschlag berücksichtigt.

(2) Ein Fahrzeug, der Transport zwischen mehreren Adressen, Verpackungsmaterial, Möbelmontage, Entsorgung, Bohrarbeiten sowie Anschlüsse an Wasser, Gas oder Elektrizität sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich als Zusatzleistung gebucht und bestätigt wurden.

(3) Für sperrige Gegenstände sowie Gegenstände über 25 kg sind mindestens zwei geeignete Helfer zu buchen. Gegenstände über 80 kg, insbesondere Klaviere, Tresore und Steinplatten, müssen vorab mit Gewicht, Abmessungen und Foto angegeben und vom Dienstleister bestätigt werden. Der Auftraggeber wird bei der Bemessung der erforderlichen Helferzahl nicht als Helfer eingerechnet.

8. Abwesenheit und Unerreichbarkeit

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Zugang zum Be- und Entladeort zum vereinbarten Zeitpunkt zu gewährleisten und persönlich oder durch eine von ihm beauftragte empfangsberechtigte Person anwesend zu sein.

(2) Ist der Auftraggeber oder die empfangsberechtigte Person am Zielort nicht erreichbar, versucht der Transportdienstleister beziehungsweise Helfer, den Auftraggeber über die in der Plattform hinterlegten Kontaktdaten zu erreichen.

(3) Eine vom Auftraggeber verursachte Wartezeit von bis zu 10 Minuten bleibt unberechnet. Danach zählt die Wartezeit zur gebuchten Einsatzzeit. Ist innerhalb von 30 Minuten kein Zugang möglich und kann telefonisch keine Einigung erzielt werden, darf der Transportdienstleister beziehungsweise Helfer den Einsatz abbrechen.

(4) In diesem Fall ist höchstens der Preis der ersten gebuchten Stunde zu bezahlen. Bereits transportierte Güter werden an den Abholort zurückgebracht, sofern dies möglich und zumutbar ist; andernfalls werden die Güter nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zwischengelagert. Etwaige Mehrkosten wie Rücktransport oder Lagerung trägt der Auftraggeber.

9. Preise und Zahlung

9.1 Preisgestaltung

(1) Der vor der Buchungsbestätigung angezeigte Preis ist der Bruttopreis für die gewählte Dauer, Helferzahl, Strecke, das Fahrzeug und die ausdrücklich gewählten Zusatzleistungen. Alle angezeigten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.

(2) Bei reiner Tragehilfe wird für die Anfahrt innerhalb Wiens kein Entgelt berechnet. Die Mindestbuchung beträgt 60 Minuten. Danach kann in den im Buchungsprozess angezeigten Zeitabschnitten verlängert werden. Ein gesonderter Etagenzuschlag fällt nicht an.

9.2 Zahlungsmethoden

(1) Dem Auftraggeber stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

  • Bargeldlose Zahlung per Kreditkarte, Debitkarte oder Banküberweisung. Die Zahlung erfolgt an den Betreiber, der sie im Namen und im Auftrag des Transportdienstleisters oder Helfers entgegennimmt und abzüglich der Vermittlungsprovision weiterleitet.
  • Barzahlung direkt an den Transportdienstleister oder Helfer vor Ort bei Auftragsabschluss.

(2) Bei bargeldloser Zahlung ist der Betreiber lediglich als Zahlungsabwickler tätig und wird nicht Vertragspartei des Dienstleistungsvertrags. Die Zahlung an den Betreiber gilt als Erfüllung der Zahlungspflicht des Auftraggebers gegenüber dem Transportdienstleister oder Helfer.

(3) Bei Kartenzahlung erfolgt die Abwicklung über einen zertifizierten Zahlungsdienstleister, derzeit Stripe. Der Betreiber speichert keine Kartendaten des Auftraggebers.

9.3 Mehrzeit und automatische Nachbelastung

(1) Überschreitet die vom System zwischen Ankunft und Auftragsabschluss erfasste Einsatzzeit die gebuchte Dauer, wird die Mehrzeit nach vorheriger Bestätigung des Auftraggebers in angefangenen Zeitabschnitten zum normalen Tarif abgerechnet. Dauer und Bruttopreis eines Zeitabschnitts werden dem Auftraggeber vor der Online-Zahlung angezeigt und für den jeweiligen Auftrag gespeichert.

(2) Mit Abschluss der Online-Kartenzahlung ermächtigt der Auftraggeber den Betreiber, die nach Absatz 1 nachgewiesene Mehrzeit nach Auftragsabschluss einmalig über die bei dieser Zahlung verwendete Zahlungsmethode einzuziehen. Der Zahlungsdienstleister speichert die Zahlungsdaten für diesen Zweck; der Betreiber selbst erhält und speichert keine vollständigen Kartendaten.

(3) Nach erfolgreicher Nachbelastung erhält der Auftraggeber eine aktualisierte Abrechnung. Lehnt die Bank die automatische Zahlung ab oder verlangt sie eine zusätzliche Authentifizierung, bleibt der Betrag fällig und der Auftraggeber erhält einen sicheren Zahlungslink zur Bestätigung oder erneuten Zahlung.

9.4 Gutscheine und Aktionscodes

(1) Der Betreiber kann Gutscheine und Aktionscodes herausgeben, die den vom Auftraggeber zu zahlenden Preis reduzieren.

(2) Aktionscodes sind nicht übertragbar, nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, sofern nicht anders angegeben, und gelten nur innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums.

(3) Ein Anspruch auf Herausgabe von Aktionscodes besteht nicht. Der Betreiber behält sich vor, Aktionscodes jederzeit einzuschränken oder einzustellen.

(4) Die Kosten der durch Aktionscodes gewährten Ermäßigung trägt ausschließlich der Betreiber. Die Vergütung des Transportdienstleisters oder Helfers wird durch die Verwendung eines Aktionscodes nicht geschmälert.

10. Auftragsabschluss und Bestätigung

(1) Ein Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn der Transportdienstleister beziehungsweise Helfer die Leistung erbracht und den Auftrag über die Plattform als erledigt markiert hat.

(2) Der Auftragsabschluss wird dem Auftraggeber über die Plattform per Push-Benachrichtigung und oder E-Mail mitgeteilt. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftragsabschlusses Einwände erhebt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß ausgeführt und vom Auftraggeber abgenommen.

(3) Bei bargeldloser Zahlung wird die Auszahlung an den Transportdienstleister beziehungsweise Helfer nach Auftragsabschluss eingeleitet.

11. Reklamation und Beanstandungen

(1) Beanstandungen bezüglich der erbrachten Leistung wie Beschädigungen oder unvollständige Leistung sind vom Auftraggeber innerhalb von 48 Stunden nach Auftragsabschluss über die Plattform zu melden.

(2) Die Beanstandung ist möglichst unter Beifügung von Fotos und einer Beschreibung des Schadens oder Mangels zu dokumentieren.

(3) Der Betreiber unterstützt den Auftraggeber bei der Kommunikation mit dem Transportdienstleister beziehungsweise Helfer über die Plattform. Der Betreiber tritt jedoch nicht als Partei in den Streit ein und übernimmt keine Haftung für die Leistung des Transportdienstleisters beziehungsweise Helfers.

(4) Bei rechtzeitig gemeldeter Beanstandung und bargeldloser Zahlung behält sich der Betreiber vor, die Auszahlung an den Transportdienstleister beziehungsweise Helfer bis zur Klärung der Beanstandung zurückzuhalten.

(5) Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Transportdienstleister beziehungsweise Helfer bleiben von der 48-Stunden-Frist unberührt. Diese Frist bezieht sich ausschließlich auf die Möglichkeit, eine Zurückhaltung der Auszahlung über die Plattform zu veranlassen.

12. Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann einen Auftrag über die Plattform stornieren. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
  • zwischen 2 und 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: Stornierungsgebühr in Höhe von 50 Prozent des Preises der ersten gebuchten Stunde
  • weniger als 2 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: Stornierungsgebühr in Höhe des Preises der ersten gebuchten Stunde

(2) Die Stornierungsgebühren dienen als angemessene Entschädigung für den Transportdienstleister beziehungsweise Helfer und werden vom Betreiber an diesen weitergeleitet.

(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß Abschnitt 13 bleibt von den Stornierungsbedingungen unberührt.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbraucher im Sinne des KSchG haben das Recht, den Vermittlungsvertrag beziehungsweise Nutzungsvertrag mit dem Betreiber innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses, also der Registrierung.

(2) Der Widerruf ist in Textform an folgende Stelle zu richten:

FlexLast e.U.
Salzgries 21/11
1010 Wien, Österreich
E-Mail: [email protected]

(3) Muster-Widerrufsformular: Hiermit widerrufe ich den von mir geschlossenen Vertrag über die Nutzung der Plattform FlexLast. Name des Verbrauchers, Adresse, Datum, Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier.

(4) Für einzelne Transportaufträge gilt: Verlangt der Verbraucher, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt er vor Beginn der Leistungserbringung, dass er zur Kenntnis genommen hat, sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung zu verlieren, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG.

(5) Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden die gegenseitigen Leistungen zurückerstattet. Für bereits vermittelte und durchgeführte Leistungen steht dem Betreiber ein anteiliger Vergütungsanspruch zu.

14. Pflichten des Auftraggebers

  • vollständige und wahrheitsgemäße Angaben bei Registrierung und Auftragserteilung
  • Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften
  • unverzügliche Aktualisierung geänderter Daten, insbesondere der Kontaktdaten
  • keine missbräuchliche Nutzung der Plattform
  • kein Umgehen der Plattform zur Vermeidung der Vermittlungsgebühr
  • kein Transport der in Abschnitt 7.2 genannten ausgeschlossenen Güter
  • Gewährleistung des Zugangs zum Be- und Entladeort gemäß Abschnitt 8
  • transportgerechte Verpackung des Transportguts gemäß Abschnitt 7.3
  • keine missbräuchliche Verwendung von Gutscheinen oder Aktionscodes

15. Bewertungssystem

(1) Nach Abschluss eines Auftrags können Auftraggeber und Transportdienstleister beziehungsweise Helfer sich gegenseitig bewerten.

(2) Bewertungen müssen sachlich, wahrheitsgemäß und frei von beleidigenden oder rechtswidrigen Inhalten sein.

(3) Der Betreiber behält sich vor, Bewertungen zu entfernen, die gegen geltendes Recht oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

16. Haftung

16.1 Haftung des Betreibers

(1) Der Betreiber haftet ausschließlich für seine eigene Vermittlungsleistung als IT-Dienstleistung. Eine Haftung für die vom Transportdienstleister oder Helfer erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen.

(2) Der Betreiber haftet insbesondere nicht für:

  • Schäden am Transportgut
  • Verspätungen oder Nichterfüllung des Dienstleistungsvertrags
  • das Verhalten der Transportdienstleister oder Helfer
  • Zahlungsausfälle zwischen Auftraggeber und Transportdienstleister beziehungsweise Helfer bei Barzahlung

(3) Der Betreiber haftet für Schäden an der eigenen Vermittlungsleistung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden haftet der Betreiber auch bei leichter Fahrlässigkeit.

(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Haftungsbestimmungen des KSchG, insbesondere § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG, unberührt.

(5) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform.

16.2 Ansprüche gegenüber dem Transportdienstleister oder Helfer

(1) Ansprüche wegen Beschädigung, Verlust oder Verspätung des Transportguts sind direkt gegenüber dem Transportdienstleister geltend zu machen.

(2) Die über die Plattform tätigen Transportdienstleister beziehungsweise Helfer verfügen im Rahmen ihrer Tätigkeit über eine eigene Versicherung. Umfang, Ausschlüsse und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes richten sich nach der jeweiligen Versicherungspolizze des Transportdienstleisters beziehungsweise Helfers.

(3) Der Betreiber unterstützt den Auftraggeber bei der Kommunikation mit dem Transportdienstleister beziehungsweise Helfer über die Plattform, tritt jedoch nicht als Partei in den Streit ein.

17. Datenschutz

(1) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem österreichischen Datenschutzgesetz.

(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der gesonderten Datenschutzerklärung abrufbar.

18. Kündigung und Sperrung

(1) Der Auftraggeber kann seinen Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern keine offenen Aufträge oder Zahlungsverpflichtungen bestehen. Die Kündigung erfolgt über die Kontolöschfunktion der Plattform oder per E-Mail.

(2) Der Betreiber kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen.

(3) Der Betreiber ist berechtigt, das Konto vorübergehend zu sperren oder außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt, falsche Angaben gemacht hat oder ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht.

19. Streitbeilegung

(1) Die frühere Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform) wurde mit 20. Juli 2025 eingestellt. Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsstellen in der EU sind unter consumer-redress.ec.europa.eu/dispute-resolution-bodies abrufbar.

(2) Streitigkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag sind direkt zwischen Auftraggeber und Transportdienstleister beziehungsweise Helfer beizulegen.

20. Verjährung

(1) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Betreiber aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des anspruchsbegründenden Sachverhalts, spätestens jedoch in drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.

(2) Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Verjährungsfristen des ABGB, insbesondere §§ 1489 und 1490 ABGB, unverändert.

(3) Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag gegen den Transportdienstleister beziehungsweise Helfer unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen und sind direkt gegenüber dem Transportdienstleister beziehungsweise Helfer geltend zu machen.

21. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt zusätzlich das Konsumentenschutzgesetz. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

(2) Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Erklärungen bedürfen der Textform, wobei E-Mail genügt.

(5) Die deutsche Sprachfassung ist maßgeblich.